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Was Sie über Zahnzusatzversicherung wissen sollten


Hier können Sie einmal die normalen Tarife vergleichen!  


Die Highlights der Zahnzusatzversicherung:


Beste Zahnversicherung 2016/17 - Stiftung Warentest Testsieger? Wieso?‎

Mehr als fragwürdig!

Wir prüfen und bewerten nicht wie Stiftung Warentest!

Stiftung Warentest (Finanztest) testet und vergleicht Zahnzusatzversicherungen mit unterschiedlichen (eigenen) Bewertungsgrundsätzen. Nebensächlich im Finanztest der Leistungsbaustein Zahnerhalt bzw. die Zahnbehandlung.

Zu den oben genannten Leistungen gehören Wurzelbehandlung, Paradentose und Knochenaufbau; diese werden geringer gewichtet als Leistungen für Zahnersatz Kronen und Implantate. Der Zahnerhalt ist unserer Meinung nach sehr wichtig und sollte leistungsmäßig vor dem Zahnersatz stehen. Wir vertreten den persönlichen Standpunkt, dass es sehr wichtig ist, die eigenen Zähne so lange und gut versorgen zu können wie nur möglich. Eine gute Leistung aus den Bereichen Zahnerhalt und Zahnbehandlung ist unseren Erachtens sehr wichtig (nichts geht über eigene Zähne).

Wegen den unterschiedlichsten Ansichten der Tester bei der Analyse der verschiedenen Zahnzusatzversicherungen kommt es zu sehr stark abweichenden Ergebnissen.

Im Finanztest (Heft 11/2016) wurde der Tarif Zahn Schutz Exklusiv (Tarif-Stand 08-2016) der Deutschen Familienversicherung von Finanztest im Test von Zahnzusatzversicherungen mit einer Note von 0,5 zur besten Zahnzusatzversicherung Deutschlands benannt.

Wir würden den Tarif so nicht empfehlen, da dieser nach unserem Meinung gravierende Lücken aufweist.

Der Tarif leistet innerhalb eines Versicherungsjahres lediglich für 1 Implantat oder 2 Implantate, wenn im Jahr zuvor keine Leistung für Implantate in Anspruch genommen wurde. Es wird mit einer Zahnersatz-Leistung (also auch für Implantate) in Höhe von 100% inkl. Kassenleistung geworben. Sollte der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person aber angenommen 4 Implantate gleichzeitig benötigen (z. B. im Rahmen einer Brücke, würde sich die Leistung von 100 % auf 25 % bzw. 50 % reduzieren - und das ohne dass der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person dieses überhaupt gewusst hat. Noch eine Besonderheit: es werden nur maximal bis zu 5 Implantate pro Kiefer über die gesamte Vertragslaufzeit bezuschusst bzw. eine Leistung gezahlt.

Dann noch einige merkwürdige Werbeansätze zur Zahnzusatzversicherung der Deutschen Familien Versicherung

Warum wird mit täglichem Kündigungsrecht geworben?
Dieses kann nur ausgeübt werden solange noch keine Leistung abgerufen wurde!
Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließt, wird ja nicht gleich zwei Tage später kündigen wollen!
Ohne Wartezeit!
Aber mit einer saftigen Zahnstaffel und fehlende Zähne sind nicht mit im Versicherungsschutz eingeschlossen.
Bis zu 100 % bei Implantate aber nur max. 5 Stück pro Kiefer über die gesamte Vertragslaufzeit!


Wir empfehlen immer eine persönliche Beratung, nur dort können auch Tarife angeboten werden die online nicht verfügbar sind.

Desweiteren gibt es auch Gesellschaften, wo bereits fehlende Zähne (teilweise oder auch ganz) mit im Versicherungsumfang eingeschlossen sind.
Eine Zahnzusatzversicherung ist etwas für die Zukunft, eventuell für die nächsten 20, 30, 40 oder mehr Jahre, das sollte in Ruhe und mit Überlegung getätigt werden.
Unserer Auffassung ist es den Versicherungsnehmer aufzuklären und die Stärken und Schwächen eines Tarif-Werkes einer Zahnzusatzversicherung darzustellen.


Konzept 1 / Für Leute die eine gute Zahnzusatzversicherung mit sehr guten Leistungen wünschen.
Bis zu vier fehlende Zähne sind ohne Ausschluss und ohne Risikozuschlag mitversichert.


Konzept 2 / Für Umsteiger die einen  gleichwertigen Vertrag haben oder eine Zahnzusatzversicherung von mindestens 3 Jahren.


Konzept 3 / für Aufstocker die bereits eine Zahnzusatz oder PKV haben und den bestehende Tarif ergänzen möchten.
Zahnzusatzversicherung übernimmt den Restbetrag Ihrer Zahnersatzrechnungen – bis zu 100 Prozent. je nach gewähltem Tarif.

Tarife dieser Seite können bei uns nicht online abgeschlossen werden.
Wir sind der Meinung das solche Produkte persönlich beraten werden sollten.

Gerade bei dem Konzept 3 muss die Aufstockungsversicherung dem bereits bestehendem Vertrag gemeldet werde, so das nicht der Anschein einer Doppelversicherung besteht. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Zusatzversicherung für die bestehenden Restkosten.

Dennoch besteht für Sie die Möglichkeit einige Zahnzusatztarife über unsere Homepage zu rechnen und abzuschließen, oder ein Angebot zu erstellen.

Wir sind gern bereit jedes Angebot zu optimieren!

Hier können Sie einmal die normalen Tarife vergleichen!  

Ein Service-Mitarbeiter wird sich entweder per E-Mail oder Telefon mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Fragen ausführlich zu beantworten.
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